Sämtliches Material, das zum Zwecke von Dreharbeiten, Videoaufnahmen usw. auf dem Kanarischen Archipel eingeführt wird, muss von einem Carnet ATA begleitet werden. Durch dieses Dokument wird die vorübergehende Einführung von Gebrauchsgütern und Arbeitsausrüstung erleichtert und verbilligt.Das Carnet ATA wird von der Industrie- und Handelskammer des Ursprungslands ausgestellt. Eine Produktionsfirma, die beabsichtigt, Material zu exportieren, präsentiert eine Liste sämtlicher zu überführender Güter nebst ihrem Schätzwert. Ein Prozentsatz des Wertes wird bei der Handelskammer als Kaution für das deklarierte Material hinterlegt. Die Kaution kann sowohl in Bar als auch durch Bankbürgschaft geleistet werden.
Das Carnet ATA ist 1 Jahr lang gültig und wird bei der Ein- und Ausführung im Zollamt abgestempelt, im gegenteiligen Fall erstattet die IHK die Kaution nicht zurück.
Information: www.atacarnet.com
EINFUHR AUF DEM LUFTWEG
Güter, die als Gepäck eingeführt werden:
Aus EU-Ländern und Drittländern
Güter aus diesen Ländern müssen bei der Einfuhr von einem Carnet ATA begleitet werden, das im Büro des Zollamts (Hacienda Estatal de la Administración de Aduanas) im Obergeschoss des Frachtterminals des Flughafens von Gran Canaria (geöffnet Mo. – Fr. 8.30 bis 14 Uhr) abgestempelt wird. Tel. (+34) 928 574 141.
Diese Güter müssen ebenfalls von einem Carnet ATA begleitet werden, das in diesem Fall jedoch im Zollaufsichtsamt der Wirtschafts- und Finanzbehörde der Kanarischen Regierung (Consejería de Economía y Hacienda del Gobierno de Canarias – Vigilancia Aduanera) im Untergeschoss des Frachtterminals im Flughafen von Gran Canaria (geöffnet Mo. – Fr. 7 – 14 Uhr, Sa. 8 – 14 Uhr) abgestempelt wird.
Außerhalb der Öffnungszeiten wenden Sie sich bitte an die Geschäftsräume der Guardia Civil im Ankunfts- bzw. Abflugterminal. Tel. 928 59 907.
Güter, die als Fracht eingeführt werden:
Unabhängig von ihrer Herkunft müssen Frachtgüter von einem Carnet ATA begleitet werden. Des Weiteren muss ein DUA (Documento Único Aduanero = alleiniges Zolldokument) ausgestellt werden. Um die Abwicklung zu vereinfachen, wird empfohlen, eine Zollagentur zu beauftragen. Tel. 929 579 421.
EINFUHR ALS SCHIFFSFRACHT
Wenn die Güter per Schiff eingeführt werden, gelten sie als Frachtgut und müssen daher von einem Carnet ATA und einem DUA begleitet werden. In allen Fällen, in denen Frachtgut eingeführt wird, ist die Einschaltung einer Zollagentur empfehlenswert, um Verzögerungen bei der Bearbeitung zu vermeiden.
Güter nationaler Herkunft, müssen über das Büro der Wirtschafts- und Finanzdienststelle der Kanarischen Regierung (Consejería de Economía y Hacienda del Gobierno de Canarias) im Hafen abgefertigt werden. Geschäftszeiten: Montag bis Freitag, 7 – 14 Uhr. Tel. (+34) 928 461 671.
Güter internationaler Herkunft, müssen über das Steueramt (Hacienda Estatal de Administración Tributaria) auf der Plaza de Juan Bordes Claverí abgefertigt werden. Geschäftszeiten: Montag bis Freitag, 9 – 14 Uhr. Tel. (+34) 928 302 500.
TÄGLICHER VERSAND DES AUFGENOMMENEN FILMMATERIALS
Aufgenommenes Filmmaterial kann täglich per Kurier versendet werden.
Wenn die Ankunft am Folgetag gewünscht wird, muss das Material vor 17 Uhr beim Kurierdienst abgegeben werden. Bitte beachten Sie, dass das Filmmaterial den Zoll passieren muss, so dass es in den meisten Fällen am Zielort erst nach Mittag zugestellt wird.
Das Paket muss von einer Proformarechnung begleitet werden, Formulare sind im Büro des Kurierdienstes erhältlich.